Allgemeine Geschäftsbedingungen – THE BLÄCKS

a) Bei kleinen Konzerten benötigen wir eine separat abgesicherte 220 V Steckdose in der Nähe der Bühne. Ist dies nicht der Fall, haftet der Veranstalter für Schäden am Equipment bzw. für die Gesundheit der Musiker.  Der Veranstalter ist in jedem Fall verantwortlich für eine Unterbrechung bzw. einen Abbruch des Konzertes aufgrund von einem Stromausfall und bezahlt der Band in jedem Fall die ganze Gage. Bei größeren Konzerten (wie zB. Open-Airs) bedarf die Stromversorgung einer Absprache im Vorfeld.

b) Bei Open-Air-Veranstaltungen muss der Veranstalter für eine Überdachung der Bühne sorgen, falls diese nicht vorhanden ist, ist die Band berechtigt, den Auftritt bei voller Gage abzusagen. Die Band ist berechtigt, die Eignung der Überdachung zu beurteilen. Bei unzureichend gesicherten Bühnen trägt der Veranstalter die Kosten für eventuell daraus resultierende Schäden bzw. div Folgekosten. Sollte Gesundheit oder Equipment in Gefahr sein, sind die Musiker berechtigt, den Auftritt abzubrechen.

c) Der Veranstalter sorgt für die Verpflegung (ausreichend Getränke und mindestens eine warme Mahlzeit) der Band vor, nach und während dem Auftritt.

d) Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass die Band mindestens 2 Stunden vor Auftrittsbeginn aufbauen kann und dass es vier kostenlose Parkplätze in unmittelbarer Nähe der Bühne gibt. Ist es notwendig, das Musikequipment für das Konzert in ein anderes Stockwerk zu transportieren, wird pro Stockwerk 70 Euro Erschwerniszulage verrechnet. Falls es einen Lift gibt, sind es 50 Euro.

e) Die Auftrittszeit beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt und endet nach der vereinbarten Spielzeit. Spielpausen der Musiker bzw. Unterbrechungen wegen Einlagen des Veranstalters sind in der vereinbarten Spielzeit inkludiert. Falls die Band zum vereinbarten Zeitpunkt nicht starten kann, weil sich vom Veranstalter etwas verzögert, läuft die Zeit trotzdem, und die Gage ist unverändert.

f) Im Krankheitsfall von einzelnen Musikern sorgt die Band für entsprechende Ersatzmusiker, bzw. eine adäquate Ersatzband.

g) Stornogebühren bei Absage durch den Veranstalter werden unabhängig von eventuellen anderen Buchungen (Ersatzauftritt) verrechnet, es sei denn es wurde schriftlich anders vereinbart.

Absage über 150 Tage vorher 50 % der Gesamtgage
Absage über 120 Tage bis 150 Tage 65 % der Gesamtgage
Absage über 90 bis 120 Tage 80 % der Gesamtgage
Absage ab 90 Tage vorher : 100 % der Gesamtgage

Der Rechnungsbetrag ist binnen 10 Tagen ab Rechnungsstellung an den Veranstalter zur Zahlung fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges werden 8,75 % Verzugszinsen p. a. verrechnet.

h) Fotos, Videomitschnitte und Tonaufnahmen dürfen von der Band gemacht werden, und für Werbezwecke verwendet und veröffentlicht werden. Fotos und Videomitschnitte, welche von der Band vom Veranstalter gemacht werden, werden der Band auf Anfrage kostenlos zur Verfügung gestellt.

i) Gagen und Abmachungen zwischen der Band und dem Veranstalter unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.

j) Eventuell anfallende Steuern, Abgaben und Gebühren (z.B. AKM) trägt der Veranstalter.

Kontakt

Du willst einen Termin buchen, hast Fragen zur Gage, dem Programm oder Spezialwünsche? Zögere nicht und kontaktiere uns. Wir freuen uns auf Deine Anfrage! The Bläcks

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